Neugeborenen Hörscreening

In Deutschland werden etwa 1 bis 3 von 1.000 Kindern mit Hörstörungen geboren. Diese Störungen müssen schnell behandelt werden, da sie die Entwicklung des Kindes sonst beeinträchtigen: Untersuchungen haben gezeigt, dass Hörstörungen - vor allem Schwerhörigkeit - im ersten Lebensjahr therapiert werden sollten, damit sich die Sprache altersgerecht entwickeln kann.

Damit die Hörstörung schon früh behandelt werden kann, muss sie aber auch erkannt werden. Und zwar möglichst bald nach der Geburt. Dazu dient das so genannte Neugeborenen-Hörscreening. Dieses soll in den ersten 2 bis 4 Lebenstagen durchgeführt werden und dauert nur wenige Minuten. Untersucht wird dabei über die Messung der otoakustischen Emissionen die Funktionsfähigkeit des Innenohres bzw. der äußeren Haarzellen. Die Untersuchungen sind vollkommen schmerzfrei für den kleinen Erdenbürger und lassen sich gut durchführen, während er schläft.

Ist das Ergebnis des Hörscreenings auffällig, muss das Kind noch einmal kontrolliert werden. Das gilt auch dann, wenn der Test nicht aussagekräftig genug war. Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang beispielsweise können die Weiterleitung des Schalls leicht beeinträchtigen.

Sollte das erneute Testergebnis wieder auffällig sein, schließt sich die so genannte Hirnstammaudiometrie, kurz BERA, an. Damit lassen sich die Nervenreaktionen untersuchen, die bei der Verarbeitung von Hörreizen im Gehirn stattfinden.

Abhängig vom Ort und Ausmaß der möglicherweise festgestellten Hörstörung, bespricht der HNO-Arzt mit den Eltern die Behandlungsoptionen (z.B. ein Cochlea-Implantat).

Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 1. Januar 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet, dass nun bundesweit jeder neue Erdenbürger Anspruch auf einen Hörtest hat, gleich nach seiner Geburt.

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